Statuten

Statuten "Kin Wiever - Berittene Garde zu Fuß"

Statuten „Kin Wiever“

§ 1 – Zwecke und Ziele

„Kin Wiever“ ist ein geselliger Zusammenschluss freier und unabhängiger Männer, für die Freundschaft und Geselligkeit wichtige Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellen.

Ausschließlich zugelassen sind Männer.

Dies schließt nicht aus, dass es auch Aktivitäten unter Einschluss von Frauen geben kann!

„Kin Wiever“ ist bewusst kein Verein, in dem Profilneurosen und Ersatzbefriedigungs-Alternativen das Engagement und die Einsatzfreude bestimmen.

„Kin Wiever“ möchte das kulturelle Leben in Boomberg bereichern und damit ganz generell das Brauchtum dort unterstützen.

Dabei nimmt sich „Kin Wiever“ die französische Kavallerie im 19. Jahrhundert zum Vorbild, an deren schwarzen Uniformen sie jeder gleich erkennt.

 

§ 2 – Aktivitäten und Ereignisse

„Kin Wiever“ lebt von der Einstellung und der Kreativität seiner Aktivisten. Diese spiegeln sich in Aktivitäten und Ereignissen der unterschiedlichsten Form wider. Im Einzelnen:

a) Jährlicher Kneipenparcours durch Boomberger Kneipen am 1. Freitag nach dem offiziellen Karnevalsbeginn (11.11.) als offizielle Eröffnung des Boomberger Karnevals.

b) Jährlicher Auftritt anlässlich der offiziellen Karnevalsveranstaltung des „Arbeitskreises Boomberger Karneval (ABK)“ im Baumberger Bürgerhaus.

c) Errichten eines Maibaums auf dem Baumberger Dorfplatz mit Umtrunk zum Wohle der Garde und des Dorfes.

d) Gemeinsamer Vatertag in fröhlicher Runde.

e) Gardeapell ca. 3 Wochen vor dem Gardebiwak zur Überprüfung der Uniform auf ein ordnungsgemäßes Erscheinungsbild sowie der Vollständigkeit der Ausrüstung.

f) Jährliches Gardebiwak.

g) Mindestens einmal im Jahr findet ein „Gardepalver“ statt. Auf diesem wird mehrheitlich über wichtige Entscheidungen befunden.

h) Jährliches Traditionsessen, möglichst im Herbst.

i) Dienstags trifft sich die Garde zum Stammtisch im Gardelokal. Der Stammtisch dient der Geselligkeit und Kommunikation der Garde untereinander. Sobald die Proben zur neuen Session beginnen, findet der Stammtisch im Anschluss statt.

j) Jährliches Gedenken der verstorbenen Gardisten am achten November am Grabe unseres Gründers Michael Vollmer auf dem Baumberger Friedhof.

 

§ 3 – Ornate und Insignien

Jeder Aktivist erhält sein eigenes Holzpferd, für dessen Wohlergehen und jederzeitige Einsatzbereitschaft er voll verantwortlich ist.

Jeweils 2 Pferde bilden ein Pferdepaar.

Die einzelnen Namen ergeben ein zusammengesetztes Wort oder einen entsprechenden Sinn.

Darüber hinaus erhält jeder neue Gardist einen großen Gardeorden sowie einen Jahresorden. Palaver oder Maitre de Ceremonie geben dabei die jeweilige Anzugordnung vor und entscheiden über das Mitführen von Säbel und Pferd.

Gesammelte und am Revers getragene Pins sind am Ende der Session zu entfernen, d.hd. zum Gardeapell ist die Uniform komplett geputzt.

Zu traurigen Anlässen wird die schlichte, geputzte Uniform getragen!

Jeder Gardist hat in absehbarer Zeit eine Gardeuniform anzuschaffen, die einen einheitlichen Gardeauftritt zulässt.

Ein offizieller Auftritt ist ohne Gardeuniform nicht möglich.

Beim Ausscheiden aus der Garde sind alle Ausrüstungsgegenstände, die aus der Kasse bezahlt wurden, zurückzugeben.

 

§ 4 – Mitglieder und Neuaufnahmen

Gründungsmitglieder von „Kin Wiever“ sind:

Udo Dominik

Peter Spieckermann

Michael Vollmer

Klaus Köhler

Harry Sattelberger

Helmut König

Jakob Weber

Helmut Heymann

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf einstimmigen Vorschlag der Generalität und erfordert den Beschluss des Gardepalavers ohne Gegenstimme.

Kriterien der Neuaufnahme sind:

a) besondere Verbundenheit zu Baumberg

b) Freundschaft und Kameradschaft

c) humorvolles Miteinander in Geselligkeit

Für junge Erwachsene besteht die Möglichkeit als Kadett am Gardeleben teil zu nehmen.

Bevor Neuaufnahmen erfolgen, müssen die Kandidaten von sich aus deutliches Interesse bekundet haben.

Sie sollten sich in das Gardeleben des laufenden Jahres einbringen und nach Kräften Arbeit und Durst von den Gardisten fern halten.

 

§ 5 – Funktionen und Beförderungsstufen

„Kin Wiever“ ist kein Verein. Deshalb werden die offiziellen gesetzlichen Funktionen auch nicht benötigt. Dennoch müssen einige Funktionen zur Aufrechterhaltung des Reitbetriebes und zur Durchführung aller Aktionen belegt werden.

Im Einzelnen gibt es:

a) Aktivisten-Sprecher – Maitre de la Palaver

b) Zeremonienmeister – Maitre de Ceremonie

c) Geldadministrator – Maitre de Monnaie

Wahlen hierzu erfolgen auf dem Gardepalaver und erfolgen grundsätzlich jährlich. Sollte jedoch weder ein Maitre zurücktreten noch ein Gardist eine Neuwahl fordern, bleibt der Maitre weiter in Funktion.

„Kin Wiever“ geht von folgendem Beförderungsschema aus:

Lieutenant

Capitaine

Colonel

Général

Ehrentitel: Maréchal

Anfänger starten als Lieutnant. Beförderungsprinzip für Gardisten ist „Stufe nach Stufe“, Funktionsträger sind hiervon ausgenommen.

Hierüber entscheidet die „Generalität“ mehrheitlich auf der Basis von Engagement und Einsatz.

 

§ 6 – Beiträge und Strafen

Der jährliche Beitrag beträgt 100 € für die aktiven Gardemitglieder und 50 € für Kadetten, sofern diese ihre jeweilige Ausbildung abgeschlossen haben.

Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Hinzu kommen folgende Strafen:

a) 10 l Freibier für das Stehenlassen eines Pferdes oder sonstiger Gegenstände im Felde.

b) Weitere Strafen können auf dem Gardepalaver festgesetzt werden.

Der Gardist begleicht seine Strafe aufgrund des Anlasses ohne besondere weitere Aufforderung bei nächster Gelegenheit.

 

§ 7 – Ehrenmitglieder und Spenden

Ehrenmitglieder, sog. Ehrensenatoren, sind jederzeit durch mehrheitlichen Beschluss zulässig und erwünscht. Sie unterstützen Bewegung und Idee mit einer jährlichen Spende in Höhe von mind. 150 €.

Weitere Spenden, auch außerhalb der Ehrenmitgliedschaft, lösen in jeglicher Höhe Freudentänze aus.

Ehrensenatoren sind keine aktiven Mitglieder.

Für die Aufnahme von Ehrenmitgliedern gilt § 4 entsprechend.

 

§ 8 – Gegenwart und Zukunft

Seit ihrer Gründung 1999 ist Kin Wiever fester Bestandteil des öffentlichen Lebens in Baumberg geworden.

Hiervon zeugen nicht zuletzt das Gardeschild am Vereinebaum auf dem Dorfplatz und am Gardelokal sondern auch die Standarte der Garde. Nicht weg zu denken sind die Kin Wiever von den zahlreichen Karnevalssitzungen in Baumberg und Umland.

Der Blick aller geht jedoch über das Erreichte hinaus in die Zukunft und die weitere Positionierung von „Kin Wiever“.

Unterstützung findet hierbei der Aufbau einer Kinder- oder Jugendgarde.

 

§ 9 – Schlichtungsmechanismus

Bei Zweifelsfragen, Konflikten oder unterschiedlichen Meinungen gilt der mehrheitliche Beschluss der Generalität.

Die Statuten werden durch die Generalität erstellt und geändert.

Vorschläge von den Gardisten werden gerne angenommen.

Neue Statuten treten nach einer Verkündigung auf einem Palaver in Kraft.

Diese Statuten treten mit Beschluss des Palavers vom 12.04.2016 in Kraft und lösen alle vorherigen Versionen ab.