2024/09 – „Spielmann hol über“

Am Sonntag, dem 1. September 2024 besuchte eine kleine Abordnung der Garde „Kin Wiever“  die traditionelle Feier „Spielmann hol über“ der Gromoka (Große Monheimer Karnevalsgesellschaft 1902 e. V.). Die Veranstaltung […]

Am Sonntag, dem 1. September 2024 besuchte eine kleine Abordnung der Garde „Kin Wiever“  die traditionelle Feier „Spielmann hol über“ der Gromoka (Große Monheimer Karnevalsgesellschaft 1902 e. V.). Die Veranstaltung fand bei allerbestem – leider etwas zu heißem Wetter – statt. Unten gibt es noch einige Fotos und hier ist die Geschichte des Spielmanns:

Sage vom Spielmann

Der Spielmann, also ein fahrender Musikant, sei jeden Sommer vom jenseitigen Rheinufer zur Monheimer Kirmes gekommen. Wegen „seines trefflichen Geigens wie seiner lustigen Schwänke halber“ sei er sehr beliebt gewesen. Seinen richtigen Namen habe niemand gekannt, er hieß einfach „der alte Gott“, nach den Anfangsworten eines seiner Lieder: „Der alte Gott lebt noch“.

Der Erfolg des Spielmanns habe den Argwohn einiger Dominikaner-Mönche geweckt, nicht zuletzt wegen der „Taschenspielerkünste, mit denen er das liebe Landvolk zu ergötzen pflegte“.
Im Sommer 1615, gerade zur Zeit der Monheimer Kirmes, hatte der Rhein bei anhaltender Dürre so wenig Wasser, dass er „in seinem Bette aussah wie ein Knäblein, das den Rock eines Erwachsenen angezogen hat und dass ein Mann, dem die Fuhrt bekannt war, es wagen durfte den Strom zu durchwaten“.

Es war Sonntag nach dem Hochamt und am Rhein hatten sich viele Menschen versammelt und wunderten sich über den niedrigen Wasserstand. Der Spielmann wollte zur Kirmes herüberfahren. Als er aber gegenüber so viele fröhliche Leute sah, watete er kurzerhand geigend durch den Rhein. „Das Wasser reichte ihm fast bis an die Achsel; aber er hielt die Geige empor und fiedelte seine lustigsten Weisen so geschickt, als sei er auf dem Tanzboden gewesen.“

Der Dominikaner-Pater Servaz habe daraufhin vom Monheimer Amtmann Heinrich von Lohhausen verlangt, den Spielmann für seine „Teufelskunst“ vor ein geistliches Gericht zu stellen. „Da sah es gar schlimm mit dem Spielmann aus; sein Leben schwebte an dünnem Faden, wenn er unter die Hände des geistlichen Gerichtes fiel, denn aus dieser Höhle zeigte keine Spur den Rückweg.“ Der Amtmann hielt jedoch dagegen, dass man durch den seichten Rhein waten könne. Aber weil er mutwillig durch die Flut gegangen sei und man mit den Naturgewalten keinen Scherz treiben solle, wollte er dem Geiger einen Denkzettel verpassen.

Der Spielmann wurde vorgeführt und wegen verübten frevelhaften Mutwillens zu sechs Tagen Gefängnis und zu zehn Schilling Geldbuße verurteilt. Seitdem sei der Spielmann nie wieder nach Monheim gekommen, aber „wenn eine anhaltende Dürre eintrifft und ein junger Laffe behauptet, das Wasser habe wohl nie niedriger gestanden, so wird er an den alten Gott erinnert, und die Erzählung von dem lustigen Spielmanne pflanzet sich auf diese Weise fort.“